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Möchten Sie als Handwerker in Deutschland arbeiten, wissen aber nicht, wie Sie die notwendigen Anmeldungen erledigen? Ich helfe Ihnen dabei, die steuerliche Erfassung und die Anträge für die Arbeitserlaubnis einfach und schnell zu erledigen. So können Sie sich auf Ihre Arbeit konzentrieren, während ich mich um den Papierkram kümmere.

Steuerliche Erfassung und §13b/§48 Antrag für ausländische Unternehmen in Deutschland

Wenn ein polnisches Unternehmen plant, in Deutschland Dienstleistungen zu erbringen, ist eine steuerliche Registrierung erforderlich. Dies ist verpflichtend für Bau- oder Logistikarbeiten in Deutschland, da jedes Unternehmen, das dort tätig ist, eine deutsche Steuernummer haben muss. Zudem müssen Anträge gemäß den Paragraphen §13b und §48 eingereicht werden, welche die steuerlichen Pflichten und Abzüge regeln. Ohne Registrierung kann die Tätigkeit als illegal eingestuft werden, was zu Strafen und Sanktionen führen kann.

Um Ihre Tätigkeiten rechtlich korrekt auszuführen, benötigen Sie eine steuerliche Erfassung und die Anmeldung nach §13b und §48 des Umsatzsteuergesetzes.

Hilfe bei steuerlicher Erfassung

Ich biete Ihnen einen umfassenden Service zur steuerlichen Erfassung und Unterstützung bei den behördlichen Anforderungen in Deutschland. Dazu gehört:

  • Ausfüllen der Formulare für die steuerliche Erfassung beim Finanzamt.
  • Antragstellung für §13b UStG (Umkehr der Steuerschuldnerschaft), damit Sie Ihre Dienstleistungen in Deutschland anbieten können.
  • Antrag nach §48 EStG (Steuerabzug bei Bauleistungen), um die rechtliche Grundlage für Ihre Arbeit in Deutschland zu schaffen.

Durch meine langjährige Erfahrung im Umgang mit den deutschen Steuerbehörden helfe ich Ihnen, die notwendigen Genehmigungen schnell und unkompliziert zu erhalten. Nutzen Sie mein Fachwissen, um Ihre Steuernummer in Deutschland zu beantragen und rechtssicher im deutschen Markt tätig zu sein.

Kontaktieren Sie mich, damit ich Sie durch den gesamten Prozess der steuerlichen Erfassung begleite und Ihnen den Weg für Ihre erfolgreichen Geschäfte in Deutschland.

Freistellungsbescheinigung

Freistellungsbescheinigung für ausländische Firmen in Deutschland

Freistellungsbescheinigung ist ein Steuerbefreiungsnachweis, den ausländische Bauunternehmen bei Bauleistungen in Deutschland benötigen, um den Bauabzugsteuer von 15% zu vermeiden. Ohne dieses Dokument wird dem Auftragnehmer 15% des Rechnungsbetrags einbehalten und an das Finanzamt abgeführt. Die Bescheinigung kann bei dem zuständigen Finanzamt beantragt werden, nachdem die steuerliche Erfassung erfolgt ist. Sie wird normalerweise für ein Jahr ausgestellt und kann verlängert werden, wenn alle steuerlichen Pflichten erfüllt sind​.

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