In Dänemark Heiraten mit einem Ukrainer mit vorübergehendem Schutz (§24 AufenthG)

In Dänemark Heiraten mit einem Ukrainer mit vorübergehendem Schutz (§24 AufenthG)

Seit 2022 erhalten ukrainische Staatsbürger vorübergehenden Schutz in Deutschland gemäß §24 AufenthG sowie in anderen EU-Ländern als Kriegsflüchtlinge. Viele von ihnen möchten ihre Beziehung offiziell registrieren, und Dänemark bietet den schnellsten, einfachsten und rechtlich sichersten Weg zur Eheschließung für Personen mit temporärem Schutzstatus.

Welche Rechte haben Ukrainer nach §24 AufenthG?

Laut §24 des deutschen Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) wird ukrainischen Staatsbürgern vorübergehender Schutz gemäß der EU-Richtlinie 2001/55/EG gewährt. Das bedeutet:

  • Rechtmäßiger Aufenthalt in Deutschland mit Verlängerungsmöglichkeit
  • Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Bildung, medizinischer und sozialer Versorgung
  • Aufenthaltstitel in Form von:
    – einer Plastikkarte
    – einem Visumsaufkleber im Pass
    – einem vorläufigen Dokument (Fiktionsbescheinigung)

Kann man nach §24 in Dänemark heiraten?

Ukrainische Geflüchtete mit Aufenthaltsstatus gemäß §24 in Deutschland dürfen in Dänemark heiraten. Eine in Dänemark geschlossene Ehe wird offiziell in Deutschland, anderen EU-Ländern und weltweit anerkannt – vorausgesetzt, alle Anforderungen werden erfüllt und die Unterlagen sind korrekt.

Warum entscheiden sich viele für Dänemark?

  • Schnelle Eheschließung – möglich innerhalb kürzester Zeit.
  • Minimaler bürokratischer Aufwand.
  • Internationale Heiratsurkunde in 5 Sprachen.
  • Keine Meldepflicht oder dauerhafter Wohnsitz in Dänemark erforderlich.

Welche Paare dürfen heiraten?

  1. Beide Partner sind Ukrainer mit §24-Status
    ✅ Die Eheschließung ist erlaubt. Beide müssen ihren Schutzstatus in Deutschland nachweisen.
  2. Ein Partner ist Ukrainer mit §24, der andere ist deutscher Staatsbürger
    ✅ Die Eheschließung ist erlaubt. Danach kann der ukrainische Partner z. B. einen Antrag auf Familiennachzug stellen.
  3. Ein Partner ist Ukrainer mit §24, der andere ist Bürger eines Drittstaates (außerhalb der EU)
    ✅ Die Eheschließung ist möglich, sofern der zweite Partner einen legalen Aufenthaltsstatus in einem EU-Land besitzt.
  4. Ein Partner ist Ukrainer mit §24, der andere ist EU-Bürger (z. B. aus Polen, Litauen, Spanien)
    ✅ Die Eheschließung ist erlaubt. EU-Bürger dürfen innerhalb der EU, also auch in Dänemark, heiraten. Erforderlich sind lediglich ein gültiger Reisepass oder Personalausweis und ggf. ein Nachweis über den Familienstand.

Welche Unterlagen benötigen Ukrainer für die Eheschließung in Dänemark?

Jedes Paar ist individuell, und die erforderlichen Unterlagen hängen von Nationalität, Aufenthaltsstatus und persönlicher Situation ab.

Vom ukrainischen Partner mit §24:

  • Reisepass (Auslandspass)
  • Aufenthaltstitel gemäß §24 – in Form von:
    – Plastikkarte
    – Visumsaufkleber im Pass
    – vorläufiges Dokument (Fiktionsbescheinigung)
  • Ledigkeitsnachweis o. ä. – individuell. In der Regel berät unsere Agentur Sie umfassend, um unnötige Dokumente zu vermeiden und Zeit und Kosten zu sparen.

Vom zweiten Partner:

  • Reisepass oder Personalausweis
  • Nachweis über den legalen Aufenthalt in der EU (falls kein EU-Bürger)
  • Weitere Unterlagen ggf. auf Anfrage

Um herauszufinden, welche Dokumente Sie persönlich benötigen, füllen Sie bitte unser kurzes Formular aus – es dauert weniger als eine Minute. Direkt nach dem Absenden erhalten Sie eine individuelle Checkliste mit den für Sie relevanten Unterlagen.

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Ablauf der Eheschließung

SCHRITT-FÜR-SCHRITT-ANLEITUNG

  1. Vorbereitung und Einreichung der Unterlagen

    Zu Beginn werden alle erforderlichen Unterlagen gemäß den Anforderungen der dänischen Behörde gesammelt und vorbereitet. Der Antrag kann eigenständig oder über einen offiziellen Vertreter gestellt werden – z. B. über unsere Agentur, die sich auf internationale Eheschließungen spezialisiert hat.
  2. Prüfung des Antrags durch die dänische Behörde

    Nach Einreichung prüft das dänische Familienrechtsamt (Agency of Family Law) die Unterlagen. Die Bearbeitung dauert in der Regel 5–10 Werktage, sofern alles korrekt eingereicht wurde.
  3. Auswahl von Ort und Datum der Trauung

    Nach der Genehmigung können Sie Stadt und Datum für die Trauung wählen. Beliebte Orte: Kopenhagen, Odense, Tønder, Ærø, Ribe u. a. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl und Koordination.
  4. Die Trauung

    Die Eheschließung findet in einem gemütlichen Rathaus statt – auf Englisch oder Dänisch. Auf Wunsch können Dolmetscher sowie festliche Gestaltung oder Fotos hinzugebucht werden.
  5. Erhalt der internationalen Heiratsurkunde

    Nach der Zeremonie erhalten Sie eine offizielle Heiratsurkunde in fünf Sprachen: Dänisch, Englisch, Deutsch, Französisch und Spanisch.

Bearbeitungszeiten (gültig für 2025)

  • Unterlagen vorbereiten – 1 bis 3 Werktage
  • Antrag prüfen – 5–10 Werktage
  • Eheschließung – möglich innerhalb von 1–2 Tagen nach Genehmigung

Der gesamte Prozess kann in nur zwei Wochen abgeschlossen werden – sofern alle Unterlagen korrekt und vollständig sind.

Kosten der Eheschließung

  • Offizielle dänische Verwaltungsgebühr: 282 €
  • Servicepakete über unsere Agentur: ab 749 € (Standardtarif)
  • Zusätzliche Leistungen: Übersetzungen, Transfers, Legalisierung, Apostille (falls erforderlich)

Wir bieten bequeme Lösungen inkl. Hin- und Rücktransport, Dolmetscherdienste, vollständige rechtliche Begleitung und mehr.

Bineli

Bineli – Ihr Experte für internationale Eheschließungen. Seit 2016 unterstützen wir unter der Leitung unseres Gründers Illya Biletsky erfolgreich Paare dabei, ihre Beziehung im Ausland offiziell zu besiegeln. Vertrauen, Erfahrung und ein individueller Ansatz stehen bei uns an erster Stelle.

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